Aktiv & Vital KW 21/24

75 Jahre Grundgesetz

Im Juli 1948 hatte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Peter Altmeier, alle Ministerpräsidenten nach Koblenz zu einer Konferenz in das Hotel „Rittersturz“ eingeladen. Hier sollte über die Beschlüsse der Londoner Sechsmächtekonferenz beraten werden. Diese „Frankfurter Dokumente“ wurden an die Ministerpräsidenten, mit dem Auftrag eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, übergeben. In dieser Konferenz wurde unter anderem die Schaffung des Parlamentarischen Rates beschlossen. Dieser wiederum sollte eine Verfassung für die westdeutschen Staaten erarbeiten. Dem Rat gehörten 65 stimmberechtigte Mitglieder an, die von den Landtagen der westlichen Besatzungszonen gewählt worden waren. Hinzu kamen fünf Abgeordnete aus Berlin, die allerdings kein Stimmrecht hatten. Zu den Abgeordneten gehörten auch vier Frauen. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten Bedenken, dass mit einer Verfassung die Teilung Deutschlands endgültig besiegelt wäre. Sie entschieden sich für ein Provisorium: „Das Grundgesetz“.

Karl Arnold, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, begrüßte die Mitglieder des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 im Museum Koenig in Bonn mit den Worten: „Wir beginnen mit dieser Arbeit in der Absicht und dem festen Willen, einen Bau zu errichten, der am Ende ein gutes Haus für alle Deutschen werden soll.“

Geprägt durch die Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus wollte der Parlamentarische Rat eine freiheitliche demokratische Grundordnung schaffen, in der Freiheit, Gleichheit und Toleranz auf Dauer garantiert sein sollten. Das Grundgesetz umfasst 146 Artikel und beginnt mit dem bis heute gültigen und immer noch prägenden Artikel 1:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Weitere Grundrechte garantieren bis zum Artikel 19 unter anderem Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. Die vier Frauen im Parlamentarischen Rat setzten durch, dass im Artikel 3 festgeschrieben wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Von September 1948 bis Mai 1949 wurde das Grundgesetz erarbeitet und am 23. Mai 1949 als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Bonn verkündet. Bis zur Wiedervereinigung galt es nur für die Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der beiden deutschen Staaten, dass das Grundgesetz für ganz Deutschland gilt.

Das Grundgesetz sichert uns seit 75 Jahren unsere freiheitlichen und demokratischen Grundrechte. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat.

Deshalb feiern wir am 23. Mai 2024 – 75 Jahre Grundgesetz – !